Der erzielte Unternehmensverkaufspreis soll in der Regel das künftige Leben des Übergebers finanzieren und stellt damit eine wesentliche Hauptkomponente der eigenen finanziellen Absicherung dar. Daher soll der Preis aus Verkäufersicht möglichst hoch sein.

Der Kaufpreis ist in den meisten Fällen von dem Wert des Unternehmens abhängig. Der Unternehmenswert wiederum wird im Wesentlichen durch die Ertragskraft des Unternehmens beeinflusst. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Unternehmen so aufzustellen, dass es möglichst optimal funktioniert und vergleichsweise hohe Erträge generiert.

Viele Unternehmer sind mit dem Ertrag ihres Unternehmens zufrieden, wenn dieser die Gestaltung des eigenen Lebensunterhaltes auf einem guten Niveau ermöglicht.

Maßnahmen zur Optimierung werden häufig nicht angestoßen, da „es ausreicht, wie es ist“. Des Weiteren zeigt die Erfahrung, dass häufig die Minimierung der Steuerlast der Grund für eine niedrigere Ertragskraft des Unternehmens ist und damit der Unternehmenswert unnötig gesenkt wird. Der Unternehmenswert hat unmittelbaren Einfluss auf den Verkaufspreis.

Für einen Käufer steigt die Attraktivität eines Unternehmens mit der Ertragskraft und dem Optimierungsgrad dessen interner Struktur. Ein Käufer ist daran interessiert, dass das Unternehmen möglichst von allein funktioniert. Jegliche Maßnahmen, die er selbst einleiten muss, senken die Attraktivität des Unternehmens und damit Preisbereitschaft des Käufers.

In diesem Zusammenhang ist es für Verkäufer ratsam einen sogenannten „Notfallplan“ aufgestellt zu haben. Dieser sichert die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei Ausfall des Inhabers bzw. Geschäftsführers. Ein solcher Plan ist überdies ein wichtiger Punkt zur Verbesserung des Bankenratings oder von Wirtschaftsauskunfteien wie beispielsweise der Creditreform oder Bürgel.