Nachdem zwischen Verkäufer und Käufer eine grundlegende Einigung erreicht wurde, wird typischerweise eine Absichtserklärung – ein LOI (Letter of Intent) – zwischen beiden Parteien geschlossen. Diese dient der Sicherheit beider Seiten.

Der Käufer bekommt die Sicherheit, das Unternehmen kaufen zu können, wohingegen der Verkäufer die Sicherheit bekommt, einen Käufer gefunden zu haben

Mit dem LOI erklärt sich der Käufer in der Regel bereit, dass er die unverbindliche Absicht hat, das Unternehmen zu kaufen, sofern eine tiefe Prüfung keine gravierenden Probleme aufzeigt. Der Verkäufer erklärt, für einen bestimmten Zeitraum ausschließlich mit dem Kaufinteressenten zu verhandeln (Exklusivitätsvereinbarung).

In dieser Zeit kann der Kaufinteressent eine tiefe Prüfung (Due Diligence) durchführen.