Mit der Ermittlung der Risiken wird in der Regel der Entwurf des Kaufvertrages im Rahmen anschließender Vertragsverhandlung überarbeitet und angepasst. So können beispielweise Gewährleistungsrechte eingeräumt oder der Kaufpreis gemindert werden.

Sind sich Verkäufer und Kaufinteressent über die Inhalte des Kaufvertrages einig, so werden nun die Anlagen zum Vertrag erstellt. Dazu gehören beispielsweise Zustimmungserklärungen Dritter oder ein Verzeichnis aller zum Übergang bestimmten Vermögensgegenständen beim asset deal.

Die meisten Kaufverträge sehen die Übergabe des Unternehmens mit der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Sobald der Kaufpreis beglichen und die erforderliche Eintragung ins Handelsregister vorgenommen wurde, kann der wirtschaftliche und gesellschaftliche Unternehmensübergang vollzogen werden.